Fledermausquartiere erhalten und schützen
Im Gegensatz zu Vögeln, Igeln, Siebenschläfern oder Bienen bauen heimische Fledermäuse keine Nester. Sie nutzen ausschließlich bereits vorhandene Hohlräume, um sich tagsüber in Sicherheit ausruhen zu können und den Tag zu verschlafen. Fledermäuse bewohnen in unseren Breiten alle vorhandenen Lebensräume, sie kommen in waldreichen Landesabschnitten genauso vor, wie entlang von Flusstälern und Mittelgebirgen. Jedoch nehmen ihre natürlichen Quartiere und potenziellen Jagdgebiete mit der Ausbreitung des Menschen in ihre Lebensräume immer mehr ab. Zeitgleich entdecken die Fledermäuse aber unsere Bauwerke wie Gebäude, Brücken, Tunnel, Keller und Stollen als neue Quartiere und die bäuerliche Kulturlandschaft, zum Beispiel Streuobstwiesen, als neue Jagdquartiere, so wie das viele unserer heimischen Wildtiere mittlerweile getan haben.
So kommt es, dass heute viele Fledermäuse in unseren Städten und Dörfern wohnen. Dabei ist es ein unwahres Vorurteil, dass Fledermäuse nur an alten Gebäuden leben würden. Auch Fledermäuse ziehen an- und in einen Neubau ein, sofern man Ihnen die nötigen Einschlupflöcher lässt.
Quartiererhalt überwiegt Quartierneubau
Fledermäuse folgen gerne Routinen und Traditionen. Haben sie einmal an einem Ort Quartier bezogen, dann werden sie diesen mit der größten Wahrscheinlichkeit immer wieder aufsuchen. Es gibt daher manche Fledermausquartiere die bereits seit über dreißig Jahren bestehen. Aber was passiert, wenn der Wohnort der Fledermäuse in den Fokus der Menschen gerät?
- ein neues Baugrundstück wird ausgewiesen, aber dort leben Fledermäuse
- ein Gebäude muss dringend energetisch saniert werden, aber im Dachboden lebt eine Fledermauskolonie
- unter einer Brücke haben Wasserfledermäuse Quartier bezogen, aber das Bauwerk muss dringend saniert werden
- in einem jahrelang still gelegten Bahntunnel haben es sich Fledermäuse bequem gemacht, doch nun soll die Strecke reaktiviert werden
Wenn Sich Fledermäuse an einem Ort befinden, der verändert werden soll, muss alles ausgeschöpft werden, um die Fledermausquartiere zu erhalten. Hierfür muss die untere Naturschutzbehörde informiert und mit einbezogen werden. Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde, die jeweils in den Kreisverwaltungen der Landkreise angesiedelt sind, und einer ökologischen Baubegleitung wird dann ein weiteres Vorgehen geplant.
Fledermäuse stehen unter strengem Naturschutz und ihre Quartiere dürfen nicht zerstört werden. Daher muss ein baulicher Eingriff darauf ausgerichtet sein, das Fledermausquartier zu erhalten. Es kommt vor allem darauf an, die Ein- und Ausflüge sowie die innerklimatischen Bedingungen des Quartiers zu erhalten. Bautätigkeiten sollten außerdem nur in der Abwesenheit von Fledermäusen durchgeführt werden. Dies trifft in vielen Fällen für die Wintermonate Dezember bis Februar zu, es sei denn es handelt sich um ein Winterquartier.
Quartierschutz: Höhlen für die Fledermäuse
Hinter verschlossenen Erdhöhlen wie dieser befinden sich keine geheimen Komandozentralen oder das lang gesuchte Versteck des Bernsteinzimmers. Gitter dieser Art werden an Höhleneingängen angebracht, um anderen Menschen den Zugang zu verwehren. Aber nicht weil dahinter sich ein materieller Schatz versteckt, sondern weil sie einerseits mehr statisch baufsichtigt werden, und damit potenziell einsturzgefährdet und lebensgefährlich sind. Andererseits sind diese Gitter dort angebracht, weil alte Höhlen und Stollen zu den Lebensräumen der Fledermäuse zählen und damit zwar kein Gold verstecken aber mit Sicherheit einen Naturschatz. Aus Neugier werden derart verbarrikadierte Eingänge aber von Schatzsucher*innen aller Art aufgebrochen - zum großen Leid der Fledermäuse.
Oft wird argumentiert, dass in den Stollen und Höhlen keine Fledermäuse leben würden, aber das ist nicht richtig. Fledermäuse nutzen über das gesamte Jahr hinweg unterschiedliche Quartiere. Auch wenn viele Fledermäuse erst im Herbst und Winter Höhlen und Stollen zum Überwintern nutzen, gibt es unter den 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten, durchaus solche, die auch im Sommer einen Ort wie diesen zum Schlafen brauchen.
Fledermäuse haben Rechte
Fledermäuse sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Zudem gelten selbstverständlich auch Europäische Regelungen wie die EU-Artenschutzverordnung und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie. Zusammengefasst gelten alle Fledermäuse als "streng geschützte" Tierarten. Das bedeutet, dass weder die durch Fledermäuse aufgesuchten Orte zerstört, noch Fledermäusen in ihren Quartieren gestört oder daraus vertrieben werden dürfen. Sie dürfen außerdem nicht gefangen oder getötet werden. Ausnahmen können für bestimmte Zwecke, zum Beispiel für die Forschung oder den reibungslosen Ablauf in Forst- und Landwirtschaft, erteilt werden.