148 Millionen Euro zusätzlich für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft
Breites Bündnis stellt Studie zur Rettung der Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz vor
Um den Niedergang der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz – insbesondere im Offenland – zu stoppen, ist eine Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Förderung notwendig. Die vorliegende Studie zeigt, dass viele Ansätze in dem derzeitigen Landesprogramm EULLa (Programm zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) grundsätzlich geeignet sind, um die Biodiversität zu stützen, es aber dringenden Entwicklungsbedarf gibt, um die notwendige Wirkung zu erzielen.
Inhaltliche Defizite und Verbesserungsbedarf
Unzureichende Höhe von Fördersätzen
- Einige Fördersätze sind derzeit unattraktiv, weil sie ökonomisch nicht tragfähig sind und den Mehraufwand nicht adäquat honorieren.
- Das gilt insbesondere für schwer zu bewirtschaftende und kleinteilige Flächen. Da diese oftmals von kleineren Betrieben bewirtschaftet werden und sie zudem für die Biodiversität eine wichtige Rolle spielen, fällt dieses Defizit besonders schwer ins Gewicht.
Kombinierbarkeit und Ausgestaltung der Fördermaßnahmen
- Die Kombinierbarkeit der EULLa-Maßnahmen muss verbessert werden. Beispielsweise muss die Maßnahme „Erhaltung artenreiches Grünland“ mit „Ökolandbau“ kombiniert werden können.
- Einige Maßnahmen müssen inhaltlich nachjustiert werden, um biodiversitätsfördernd zu wirken. Ein Beispiel hierfür ist die Umwandlung von Ackerland in Grünland (UAG), die bisher nur ohne Nutzungsauflagen und mit Intensivnutzungs-Grasarten erfolgt.
Unzureichende Flächenwirkung
- Viele gute Maßnahmen werden derzeit nur auf kleinen Flächen umgesetzt.
- Eine geplante Anhebung der Mindestantragschwelle verhindert die Teilnahme zahlreicher Antragsteller*innen an hocheffektiven Programmen.
Unterversorgung im Ackerbereich
- Im Ackerbereich sind Förderprogramme für die biologische Vielfalt bislang nur rudimentär vorhanden.
- Bislang erreichen die wenigen tatsächlich biodiversitätsrelevanten Maßnahmen nur einen sehr geringen Teil der Ackerflächen in Rheinland-Pfalz. Es fehlen Maßnahmen, die flächendeckend wirken.
- Der Schutz und die Re-Etablierung von Acker- und Weinbergswildkräutern sind bislang zu wenig berücksichtigt und müssen mehr in den Fokus rücken.
Bedarf an zusätzlichen, auf die Biodiversität abzielenden Maßnahmen
- Maßnahmen, die nicht durch EULLa abgedeckt werden, müssen gesondert gefördert werden. Dazu gehören etwa naturförderliche Investitionen (z. B. Festmistausbringung), die Biodiversitätsberatung, die Anlage von Demonstrationsflächen und die Verbesserung der Ausbildung.
- Die auszubauende Biodiversitätsberatung sollte auch die Ergebnisse der laufenden Projekte (z. B. Modellkooperationen, F.R.A.N.Z.-Projekt, Südpfalzprojekt etc.) mit der Landwirtschaft berücksichtigen.
- Das Land Rheinland-Pfalz benötigt ein neu zu schaffendes Kompetenz-, Ausbildungs- und Schulungszentrum für Biodiversität in der Landwirtschaft.
- Es fehlt ein Vertragsnaturschutzprogramm für aktiv bewirtschaftete Weinberge.
Finanzieller Mehrbedarf
Politische Forderungen
- Fördersätze der 2. Säule dürfen bislang lediglich Mehraufwand und Ertragseinbußen gegenüber der üblichen Bewirtschaftung kompensieren und kein zusätzliches Einkommen generieren. Das ist auf EU-Ebene zu ändern, damit Fördermaßnahmen stärker als bisher attraktive Anreizkomponenten enthalten dürfen, die über eine reine Kompensation hinausgehen und biodiversitätsförderndes Wirtschaften attraktiv honorieren.
- Eine Agrarförderung ist bislang an die Pflicht zur Mindestbewirtschaftung gebunden. Zielführende Maßnahmen, bei denen explizit nichts getan werden soll, wie die mehrjährige Brache, mehrjährige Bepflanzungen ohne Nachsaat o. ä., müssen explizit von der Pflicht zur Mindestbewirtschaftung ausgenommen werden.
- Entbürokratisierung der Agrarförderung und Abbau von bürokratiebedingten Risiken, die insbesondere Landwirt*innen mit extensiven Weideflächen hart treffen können.
- Die Dauergrünland-Definition und die Verpflichtung zur Rückumwandlung von Grünland in Acker nach fünf Jahren zur Beibehaltung des Ackerstatus verhindern langfristige Lösungen bei zahlreichen Nicht-Acker-Programmen.
- Die Handlungsziele im Programmteil Landwirtschaft der rheinland-pfälzischen Biodiversitätsstrategie müssen ressortübergreifend umgesetzt und dafür entsprechende Mittel sowie Personal zur Verfügung gestellt werden.
- Mehr Verantwortung durch den Lebensmittelhandel bzgl. Preis- und Qualitätsdruck: Hierfür müssen die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf politischer Ebene so gestaltet werden, dass Landwirt*innen faire Absatzbedingungen für ihre Produkte erhalten, um damit der immer intensiveren Bewirtschaftung entgegenzuwirken.
Download
Die Studie wurde vom Institut für Agrarökologie und Biodiversität (ifab) und der bürogemeinschaft für naturschutz und landschaftsökologie (bnl) erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen Konsultationsverfahren mit unterschiedlichen Verbänden, Institutionen und Fachleuten aus Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet.
Folgende Verbände und Institutionen unterstützen die Studie:
Herausgeber*innen:
NABU Rheinland-Pfalz e.V. (Initiator)
Arbeitsgruppe Ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. (AÖL)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR)
Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz e. V. (ÖJV RLP)
Ideelle Unterstützer*innen:
Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) – Arbeitsstelle Frieden und Umwelt
Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. (LJV)
POLLICHIA, Verein für Naturforschung und Landespflege, e. V., gegründet 1840
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (ZGV der EKHN)