Erfolge & Tragödien
Gefährdung und Schutzmaßnahmen des Mayener Grubenfelds
Auch wenn Schutzmaßnahmen noch so gut begründet sind und von allen Beteiligten auch als notwendig erachtet werden, so kann doch deren Umsetzung lange auf sich warten lassen. Aufgrund der hohen Anzahl von überwinternden Fledermäusen, die bei den jährlichen Winterkontrollen dokumentiert wurde, und anhand der überregionalen Bedeutung dieser Quartiere, wurde bereits im Jahr 1993 für das Mayener Grubenfeld bei der damaligen Bezirksregierung Koblenz ein Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet eingereicht. Ein Jahr später erfolgte dies auch für die Gruben in Niedermendig. Gleichzeitig beantragte man eine einstweilige Sicherstellung beider Gebiete. Parallel dazu (1994) erging an das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Mitteilung, sie als potenzielle FFH-Gebiete auszuweisen, was schließlich das Land Rheinland-Pfalz über den Bund bei der EU meldete. Eine Unterschutzstellung und die Sicherstellung scheiterten aber lange an der komplizierten Gesamtsituation, wie sie besonders in Mayen zu finden ist. Immer wieder wurden Gespräche mit den zuständigen Behörden, Eigentümern und der Stadt Mayen geführt, bis das Mayener Grubenfeld nach der Sicherung der Stollen und des Geländes im NABU-Naturschutzgroßprojekt von 2007 bis 2012 schließlich 2014 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde.
Während dieser ganzen Zeit kam es zu Veränderungen im Mayener Grubenfeld. Einzelne Stollen fielen bei einem Erdbeben zu Beginn der 90er Jahre zusammen, andere wurden abgebaut oder verschüttet. Im Dezember 2002 ereignete sich ein Vorfall im Mauerstollen, der ohne unser Eingreifen den Tod für Tausende von Fledermäusen bedeutet hätte: Der Eingang wurde bei Abbauarbeiten zugeschüttet, die Winterschläfer waren eingeschlossen. Erst Ende Januar 2003 rückte dank unserer Bemühungen der Bagger an, um den Zugang wieder freizulegen. Auf Initiative der NABU-Gruppe Mayen wurde der Eingang des Mauerstollens dann vergittert und mit einer Lichtschranke von Karl Kugelschafter versehen. Die Fledermäuse konnten so ungehindert ein- und ausfliegen, zuverlässigen Daten gewonnen werden und unnötige Störungen durch den Menschen vermieden werden.
Der „Mayko-Bierkeller“, ein besonders großer Stollen im Mayener Grubenfeld, der wegen seines konstanten Klimas lange Zeit zur Lagerung von Bierfässern diente, war als Fledermausquartier durch den Basaltabbau bedroht. Er befand sich bis zum Ankauf des Geländes und bauliche Sicherungsmaßnahmen durch den NABU Rheinland-Pfalz (2007 bis 2012) im Eigentum eines Bergbauunternehmens, welches auch über die Abbaurechte verfügte. Um den Stollen und die Fledermausstätte zu schützen, wurden tragende Säulen im Eingangsbereich des Bierkellers verstärkt und zusätzliche Stützsäulen angebracht. Diese Sanierung war erst nach dem Ankauf des Bierkellers möglich. Ein weiteres Problem stellte die Nutzung der Flächen nach dem Ende des Abbaus dar. So wurden im Randbereich des Grubenfeldes bereits alte Steinbrüche aufgefüllt und als Industriegebiet ausgewiesen. Viele andere Hohlräume fielen nach und nach dem Tagebau zum Opfer. Historisch betrachtet stellen somit die heute bekannten Stollen nur noch Reste der ehemals weitläufigen unterirdischen Welt dar.
Die Stollen im Mayener Grubenfeld bedurften in der Vergangenheit also dringend ganz konkreter Maßnahmen, um als Fledermausquartier erhalten zu bleiben. Aber auch in Zukunft gilt es weiterhin aufmerksam zu sein, um diesen Naturschatz zu bewahren. Beispielsweise, wenn Unbefugte die Stollen im Winter begehen und dort ganz massiv die Fledermäuse stören oder aus Unwissenheit sogar Feuer unter den hängenden Tieren entfachen.