
Hauptamtlicher Fledermausschutz
Der hauptamtliche Fledermausschutz wird von Behörden und Verbänden durchgeführt. Die Oberste Naturschutzbehörde, das Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz, ist zum Beispiel zuständig für die Förderung, Koordination und Genehmigung von Projekten auf Landesebene. Die Oberen Naturschutzbehörden (SGD Nord, SGD Süd) sind zum Beispiel zuständig für Ausnahmegenehmigungen, Förderung und Genehmigung von Projekten. Die Untere Naturschutzbehörden, angesiedelt in Städten & Kreisen sind zum Beispiel zuständig für Ahndung von Verstößen, lokale Projekte, Kontrolle von genehmigten Artenschutzmaßnahmen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist zum Beispiel zuständig für die Beratung andere Behörden, Datensammlung Ideenentwicklung für Naturschutzprojekte auf Landesebene.
Eine übersichtliche und informative Zusammenstellung der verantwortlichen Behörden und Ihrer Kontaktmöglichkeiten hat das Internetportal für Landschaftspflege und Naturschutz (IPOLA), ein Projekt der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) zusammengestellt. Beim klicken auf diesen Link gelangen Sie zum externen Angebot der IPOLA.
Auch die (Projekt-)Angestellten von Verbänden zählen zum hauptamtlichen Fledermausschutz, die jedoch nicht als Beamte sondern als gewöhnliche Arbeitnehmer*innen tätig sind. Verbände sind beispielsweise Anlaufstelle für den ehrenamtlichen Fledermausschutz und thematisieren diesen sowie Fledermausbelange auf politischer Ebene stellvertretend. Projekte werden entworfen und diese aus eigenen Mitteln finanziert oder eine Förderung bei Behörden und Stiftungen beantragt. Auch die Koordination und Durchführung von Projekten, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung werden von Verbandsvertreter*innen geleistet.
Fledermausschutz ganz konkret beim NABU RLP: Die Landesgeschäftsstelle (LGS) ist die zentrale Anlaufstelle und kann bei Fragen und Problemen im Fledermausschutz und bei der ehrenamtlichen Arbeit weitervermitteln. Die Regionalstellen (RGSen) und Naturschutzzentren unterstützen und vernetzen die NABU Ortsgruppen und sind Anlaufstellen für Büger*innen.
Das Projektbüro „Fledermäuse Willkommen! Ein erfolgreiches Projekt im Gebäudeartenschutz“ ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Fledermausexpert *innen, Etablierung eines Monitoringnetzwerks für bioakustische Fledermauserfassung, Öffentlichkeitsarbeit, Kontrolle von Quartieren, Konfliktmanagement, Beratungen sowie Ansprechpartner für Quartierbesitzer*innen, Architekt*innen, Naturschutzbehörden und Fledermausschützer*innen.
Ehrenamtlicher Fledermausschutz
Der ehrenamtliche Fledermausschutz ist überwiegend für die tatsächliche Durchführung zuständig. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind sehr divers und immer ein Zusammenspiel aus den verschiedenen Möglichkeiten und Befähigungen einzelner Personen. Im NABU Rheinland-Pfalz und im AK Fledermausschutz engagieren sich Fledermausschützer*innen in der Pflege verletzter und hilfsbedürftiger Fundtiere, führen bioakustisches Monitoring durch, sind vor Ort-Ansprechpartner für Beratungen oder zuständig für Quartierkontrollen. Manche führen auch wissenschaftliche Erhebungen durch. Ehrenamtlich tätige Personen sind nicht 24/7 erreichbar. Ein Ehrenamt ist kein „Job“, es ist unbezahlt und wird in der Freizeit durchgeführt. Ehrenamtlich Aktive sind daher immer auch auf das Entgegenkommen und das Engagement der Hilfesuchenden angewiesen. Sollten sie keine*n Ehrenamtliche*n zum Thema Fledermausschutz erreichen oder ist kein*e Ansprechpartner*in für Sie aufgelistet, kontaktieren Sie bitte die Hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Behörden, Naturschutzverbände oder direkt die Koordinator*innen im Projekt „Fledermäuse Willkommen!“ des NABU Rheinland Pfalz e.V.