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Energetische Sanierung und Artenschutz

Problematik und Hintergrund

Viele Vogel- und Fledermausarten sind im Siedlungsraum auf vielfältige Gebäudestrukturen angewiesen, die sie als Brutplatz oder Wochenstubenquartiere, Ruheplatz, Balz- oder Winterquartier nutzen. Sie sind besonders geschützt und dürfen nicht zerstört werden.

Haussperlinge an Hohlraum in Häuserwand

Haussperlinge sind Gebäudebrüter Foto: Marco Sommerfeld

Deutschland will bis zum Jahr 2050 seine CO2-Emissionen um mindestens 80 Prozent mindern und insgesamt einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.

Die energetische Sanierung birgt große Potenziale für den Klimaschutz und ist daher unverzichtbar zum Gelingen einer bedarfsgerechten und naturverträglichen Energiewende.

Wichtige Lebensräume für Vögel und Fledermäuse können am Gebäude ersatzlos verloren gehen, wenn unvorbereitet mit energetischen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen begonnen wird. Um die „Wohnungsnot“ von Vögeln und Fledermäusen nicht noch weiter zu verschärfen, müssen Klima- und Artenschutz bei der energetischen Gebäudesanierung miteinander verknüpft werden. Eine Sanierung bietet sogar die Chance, das Angebot an Quartieren und Nistmöglichkeiten an Gebäuden deutlich zu verbessern.

Vogelarten wie Mehlschwalbe, Mauersegler und Haussperling oder Fledermausarten wie Zwerg-, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus sind im Siedlungsraum auf vielfältige Gebäudestrukturen angewiesen, die sie als Brutplatz oder als Wochenstubenquartiere zur Aufzucht der Jungen, Ruheplatz, Balzquartier sowie als Winterquartier nutzen. Diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Dies gilt auch in Zeiträumen, in denen diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten aufgrund des Jahreszyklus der Tiere ungenutzt sind.

Im Falle einer energetischen Sanierung ist daher in jedem Fall eine Prüfung der Artvorkommen am Gebäude vor Sanierungsbeginn erforderlich. Denn es müssen stets Möglichkeiten gesucht werden, wie Brutplätze von Vögeln und Fledermausquartiere trotz der Sanierung erhalten werden können, um den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden. Dies erfordert aber nicht nur eine gute Artenkenntnis, sondern gleichzeitig bautechnisches Wissen, um eine Vereinbarkeit der Artenschutzmaßnahme mit den technischen Notwendigkeiten von Wärmeverbundsystemen gewährleisten zu können. Die sachgerechte Verknüpfung beider Themen (Artenschutz und Wärmedämmtechnik) überfordert aber häufig Vorhabenstragende und Handwerker*innen auf der einen sowie Artenschützende auf der anderen Seite.


Herausforderung für Handwerker

Wird die Sanierung ohne notwendige Artenkenntnis umgesetzt, kann die Maßnahme fehlschlagen und der Lebensraum dennoch verloren gehen. Bei nicht sachgemäßem Umgang mit dem Wärmeverbundsystem, kann die isolierende Wirkung enorm verschlechtert oder die Dämmung sogar geschädigt werden. Viele Handwerker*innen stehen also vor der Herausforderung, solche Maßnahmen in der Praxis, sowohl im Einklang mit dem Artenschutzrecht als auch mit den technischen Anforderungen der Wärmedämmung, umzusetzen. Musterlösungen, die beide Erfordernisse zusammenführen, fehlen bislang aber.

Eine optimale und frühzeitige Beratung von Hauseigentümer*innen, Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Handwerker*innen ist somit entscheidend für eine artenschutzgerechte Umsetzung der Klimaziele.


Downloads

4.2 MB - Arbeitshilfe Artenschutz für die energetische Gebäudesanierung - Schwerpunkt Vögel (Handbuch)
2.1 MB - Energetische Sanierung und Artenschutz – Klima- und Artenschutz am Gebäude verknüpfen und gemeinsam voranbringen (Broschüre)
Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FKZ 3518 86 0800) »Energetische Sanierung und Artenschutz – Klima- und Artenschutz am Gebäude verknüpfen und gemeinsam voranbringen« ist gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

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