Energetische Sanierung und Artenschutz
Die Problematik
Vogelarten wie Mehlschwalbe, Mauersegler und Haussperling oder Fledermausarten wie Zwerg-, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus sind im Siedlungsraum auf vielfältige Gebäudestrukturen angewiesen, die sie als Brutplatz oder als Wochenstubenquartiere zur Aufzucht der Jungen, Ruheplatz, Balzquartier sowie als Winterquartier nutzen. Diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Dies gilt auch in Zeiträumen, in denen diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten aufgrund des Jahreszyklus der Tiere ungenutzt sind.
Im Falle einer energetischen Sanierung ist daher in jedem Fall eine Prüfung der Artvorkommen am Gebäude vor Sanierungsbeginn erforderlich. Denn es müssen stets Möglichkeiten gesucht werden, wie Brutplätze von Vögeln und Fledermausquartiere trotz der Sanierung erhalten werden können, um den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden. Dies erfordert aber nicht nur eine gute Artenkenntnis, sondern gleichzeitig bautechnisches Wissen, um eine Vereinbarkeit der Artenschutzmaßnahme mit den technischen Notwendigkeiten von Wärmeverbundsystemen gewährleisten zu können. Die sachgerechte Verknüpfung beider Themen (Artenschutz und Wärmedämmtechnik) überfordert aber häufig Vorhabenträger und Handwerker auf der einen sowie Artenschützer auf der anderen Seite.
Herausforderung für Handwerker
Wird die Sanierung ohne notwendige Artenkenntnis umgesetzt, kann die Maßnahme fehlschlagen und der Lebensraum dennoch verloren gehen. Bei nicht sachgemäßem Umgang mit dem Wärmeverbundsystem, kann die isolierende Wirkung enorm verschlechtert oder die Dämmung sogar geschädigt werden. Viele Handwerker stehen also vor der Herausforderung, solche Maßnahmen in der Praxis, sowohl im Einklang mit dem Artenschutzrecht als auch mit den technischen Anforderungen der Wärmedämmung, umzusetzen. Musterlösungen, die beide Erfordernisse zusammenführen, fehlen bislang aber.