NABU: Achtsame Gartenarbeit ab März
Schonzeit beginnt / Rücksicht auf brütende Vögel nehmen
5. März 2019 - Für den öffentlichen Raum ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Hecken „vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Der NABU Rheinland-Pfalz appelliert jedoch auch an die privaten Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „Gebüsche bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin gute Versteckmöglichkeiten und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, erklärt Fiona Brurein vom NABU Rheinland-Pfalz. Wer im Garten Platz hat, kann jetzt auch noch schnell einen Nistkasten aufhängen, denn natürliche Höhlen können sich in Stadtbäumen auf Grund der Verkehrssicherung gar nicht mehr entwickeln. Auch Spalten an Gebäuden werden im Zuge von Energiesanierungen konsequent verschlossen oder es fehlt aufgrund zunehmender Bodenversiegelung am nötigen Nistmaterial.
„Wenn man draußen aktiv werden will, kann man auch bei den verschiedenen Frühjahrs-Aktionen der regionalen NABU-Gruppe teilnehmen“, rät Brurein. „Solche Treffen sind ein idealer Einstieg die lokalen Gruppen vor Ort kennenzulernen und sich in lockerer Atmosphäre über Naturschutzthemen auszutauschen. Unsere Ehrenamtlichen vor Ort können zudem viele Tipps über den achtsamen Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt geben.“ Im bevorstehenden März engagieren sich viele NABU-Gruppen in Rheinland-Pfalz in den kleinen und großen Naturparadiesen vor Ort. Diese handwerklichen Tätigkeiten setzen zunächst auch keine besonderen Vorkenntnisse voraus.
Termine der NABU-Gruppen in ganz Rheinland-Pfalz: zur Termindatenbank