Naturschutzrecht
Der NABU Rheinland-Pfalz ist Anwalt der heimischen Natur
Als anerkannter Naturschutzverband beteiligt sich der NABU an diverseren Planungsverfahren Jahr für Jahr im ganzen Bundesland. Er genießt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Umweltrechtsbehelfsgesetz Klagerechte zum Schutz der Flora und Fauna in Rheinland-Pfalz vor ungerechtfertigten Eingriffen. Die Beteiligung in Planungsverfahren wird in aller Regel von ehrenamtlichen NABU-Aktiven geleistet, die sich mit ihrer Region, in der sie leben, sehr verbunden fühlen und zum Wohle von Mensch und Natur eine lebenswerte Landschaft erhalten möchten – bürgerschaftliches Engagement im besten Sinne also.
Erfolge
Sanierung eines Umweltschadens in Fledermaushöhle (Kreis Mayen-Koblenz, 2011)
Der Verursacher, der eine bedeutende Fledermaushöhle mit Bauschutt verfüllt hat, musste die Höhle im Herbst 2011 wieder öffnen.
Umweltverträglichkeit der Abraumhalde Silberfeld (Rhein-Lahn-Kreis, 2011)
Im Ergebnis wurde die Abraumhalde, deren Betrieb ein europäisches Schutzgebiet beeinträchtigt hätte, einvernehmlich mit dem Betreiber um 28% verkleinert, vom FFH-Gebiet weggerückt und u.a. eine Betriebsruhe für die Monate Juli und August vereinbart. Außerdem muss nach Betriebsende das Areal renaturiert werden.
