Energiewende gibt es nicht zum „ökologischen Nulltarif“
BUND und NABU stellen vor, wie Ausbau der Windkraft von statten gehen soll
Energiewende gibt es nicht zum „ökologischen Nulltarif“
16. November 2011 - Mainz. NABU und BUND sprechen sich für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Energiewende haben die Verbände dargestellt, wie der Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz erfolgen soll. „Wir begrüßen sehr, dass die rot-grüne Landesregierung mit der Novelle des Landesentwicklungsprogramms den Windenergieausbau forcieren will“, erklärt der BUND-Landesvorsitzende Dr. Holger Schindler. „Der Ausbau der Windkraft ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende, den es nicht zum ökologischen Nulltarif gibt. Das ist uns bewusst“, ergänzt NABU-Landesvorsitzender Siegfried Schuch. Die beiden Umwelt- und Naturschutzverbände unterstützen zwar das politische Ziel der Landesregierung, zu einer Verfünffachung der Windenergie zu kommen, fordern aber, dass dieser Ausbau gelenkt vor sich gehen muss, weil sonst sowohl die Lebensqualität der Menschen als auch die Lebensräume für viele Tierarten gefährdet sind. Für die Lenkung erachten die Verbände eine qualifizierte Planung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung für dringend erforderlich. „Die Entscheidung über Windkraftstandorte alleine den Kommunen zu überlassen, führt zu einem Wildwuchs und zu einer Verspargelung der Landschaft“, ist sich Schuch sicher. Erste Beispiele hierfür gibt es bereits, so etwa im Hunsrück.
Für die Verfünffachung der Windenergie sind etwa 2% der Landesfläche erforderlich. Diese Flächengröße sollte deshalb in den Regionalplänen menschen- und naturverträglich ausgewählt und als Vorrangfläche ausgewiesen werden. Weitere 2% der Landesfläche könnten als Vorbehaltsgebiete bestimmt werden, in denen die Kommunen entscheiden, ob sie Windenergieanlagen haben wollten oder nicht. Alle restlichen Gebiete müssten für Windenergie tabu bleiben. „Mit einem solchen Vorgehen können wir Aspekten sowohl der Lebensqualität als auch des Fledermaus- und Vogelschutzes Rechnung tragen, ohne das Ausbauziel zu gefährden, resümiert Dr. Schindler vom BUND.
Grundsätzlich keine Windräder soll es nicht nur in einem 1-km-Radius um Ortschaften, in Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und Nationalparken geben (Landesvorgabe), sondern nach Meinung von BUND und NABU auch nicht in NATURA-2000-Gebieten und naturnahen Wäldern mit alten Bäumen, in denen Fledermäuse einen Lebensraum finden. Dies wird so auch vom Bundesamt für Naturschutz gefordert. Auch sollen große, noch windkraftfreie Wälder wie das Biosphärenreservat Pfälzerwald, Vogelzugkorridore und Naturparkkernzonen frei bleiben. Solche eindeutigen Planungsvorgaben helfen, Konflikte bei der Planung und Erstellung von Windkraftanlagen zu vermeiden“, sagen die Landesvorsitzenden. Zudem seien ausreichend konfliktarme Flächen vorhanden, um das Ausbauziel zu erreichen. Ohne Not dürfen keine naturschutzbedeutsamen Räume überplant werden. Die beiden Umweltverbände sind sich darüber einig: Der Ausbau der Windkraft ist notwendig, verlangt der ohnehin geschundenen Natur aber viel ab, selbst wenn sich alle Planungsgemeinschaften, Kommunen, SGDen und die Windkraftbetreiber an die von NABU und BUND geforderten Rahmenbedingungen halten. „Auch bei dem von uns vorgeschlagenen Ausbau der Windkraft wird es zu mehr Vogel- und Fledermausschlag als jetzt kommen“, erklärt Dr. Holger Schindler. Er fordert die Politik dazu auf, mit einer Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz die biologische Vielfalt zu schützen, um die Verluste von Vögeln und Fledermäusen durch eine konsequente Naturschutzpolitik zu kompensieren.
BUND und NABU fordern zudem eine frühzeitige und echte Beteiligung der Bürger und der Umweltverbände im Planungsprozess. „Werden die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Umweltverbände in der Planung berücksichtigt, können mögliche Konflikte von vornherein umgangen und die am besten geeigneten Standorte für die Windkraft genutzt werden“, erläutert Siegfried Schuch.
Diese Rahmenbedingungen müssen bei der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms durch die Landesregierung vorgegeben werden. Hier wird sich nach Ansicht der Verbände zeigen, ob es die Landesregierung wirklich ernst mit dem Schutz der Umwelt und Natur meint oder nur einseitig auf den Ausbau der regenerativen Energien setzt.
Für Rückfragen:
Siegfried Schuch, Telefon: 06133-507988 oder 0171-8168966
Dr. Holger Schindler, Telefon: 06306-701505