Ausgleichszulage in der Landwirtschaft? Ein Schritt zurück in die Vergangenheit!
Mainz - 08.12.2021 - Eigentlich sollten die Zeiten der weitgehend bedingungslosen Agrarförderung vorbei sein. Selbst das Ergebnispapier der Zukunftskommission Landwirtschaft des Bundes spricht sich für einen Transformationsprozess, auch in der Agrarförderung, aus. Da wirkt die jüngste Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums wie aus der Zeit gefallen: Die zu Recht im Jahr 2014 abgeschaffte „Ausgleichszulage“ als zusätzliche Flächenprämie für Betriebe in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ wird nicht nur wieder eingeführt – sie wird jetzt sogar gänzlich ohne Auflagen ausgestattet.
Etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Rheinland-Pfalz fallen in diese Kategorie. Wurden bis 2014 nur Grünlandflächen gefördert, so spielt es jetzt keine Rolle mehr, was dort mit welcher Intensität erzeugt wird. So erhalten jetzt beispielsweise auch Maisäcker für Biogasanlagen eine Bonus-Förderung.
Besonders frappierend: Betriebe, die weniger als 10 Hektar bewirtschaften, erhalten keine Bonus-Förderung. Gerade Nebenerwerbsbetriebe, die häufig besonders viel für die Artenvielfalt leisten und noch extensiv wirtschaften, bleiben außen vor.
Der NABU Rheinland-Pfalz hat in seiner Verbändestudie im Frühjahr dieses Jahres einen Finanzmehrbedarf zur Rettung und Wiederherstellung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft von 148 Mio. €/Jahr errechnet. Verbunden mit zahlreichen Vorschlägen, wie ein künftiges Förderprogramm fortentwickelt werden müsste. Auf das Gesprächsangebot der Umwelt- und Landwirtschaftsverbände aus dem „Schulterschluss Artenvielfalt“, mit dem zahlreiche Verbände ebenfalls im Frühjahr gemeinsam an die Regierung herangetreten sind, fehlt bis heute ein offizielles Statement der beteiligten Ministerien. Aus dem Landwirtschaftsministerium fehlt, trotz mehrfacher Nachfragen gar jedwede Rückmeldung.
„Statt das Geld jetzt für dringend benötigte biodiversitätsfördernde Leistungen an die Landwirtinnen und Landwirte zu zahlen, wird nun eine bedingungslose Zusatzprämie nach dem Gießkannenprinzip im Land verteilt“, ärgert sich Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz. „Diese, aus Steuergeldern finanzierten 12 Mio. €, hätten stattdessen eine gezielte Förderung für nachhaltige und biodiversitätsfördernde Landbewirtschaftung sein können. Insbesondere der Schutz des Grünlandes, wegen dessen mangelhafter Umsetzung die EU Deutschland jetzt sogar verklagt, hätte zusätzliche Programme dringend nötig. Wir fordern die beteiligten Ministerien auf, endlich in einen offenen Dialog über die Zukunft der Agrarförderung und den Erhalt unserer Kulturlandschaft zu treten."
Die Studie wurde vom Institut für Agrarökologie und Biodiversität (ifab) und der bürogemeinschaft für naturschutz und landschaftsökologie (bnl) erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen Konsultationsverfahren mit unterschiedlichen Verbänden, Institutionen und Fachleuten aus Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet.
Agrarstudie: DIe wichtigsten forderungen
Wie lässt sich das Artensterben auf unseren Äckern und Wiesen stoppen? Die Studie „Artenreiche Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz 2030“ liefert konkrete Vorschläge um die Biodiversität langfristig zu sichern und auf ein stabiles Niveau zu bringen. Mehr →