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Windräder in Birkenfeld müssen bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung stillgelegt werden

NABU hat Erfolg mit erneutem Eilantrag vor Oberverwaltungsgericht

Im Beschluss des OVG heißt es, dass wegen der Möglichkeit eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Rotmilane schon vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vollendete Tatsachen zum Nachteil der Umwelt geschaffen werden können.

Windräder - Foto: Helge May

Windräder - Foto: Helge May

17.7.2017 – Mainz – Seit 2014 dauert der Rechtsstreit um die Windenergieanlagen (WEA) bei Dambach (Landkreis Birkenfeld) nun schon an. Nachdem sich der NABU zunächst die Zulässigkeit zu diesem Verfahren erstreiten musste, wurde am 30. März dieses Jahres erstmals in der Sache vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz verhandelt und die Genehmigung der drei WEA letztlich vom Gericht aufgehoben. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurden die Anlagen jedoch weiter betrieben. Nun hatte der NABU aber auch mit seinem erneuten Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Erfolg: Die Anlagen sind bis zum Abschluss des Verfahrens stillzulegen.

Aus Sicht des NABU war das Urteil des VG ein großer Erfolg für den Artenschutz, denn die Anlagen sind ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden, obwohl schlaggefährdete Rotmilane in unmittelbarer Nähe des Windparks brüten. Aber gerade vor dem Hintergrund, dass Rotmilane und andere schlaggefährdete Arten durch den Betrieb des Windparks gefährdet sind, war es für die Naturschützer nicht hinnehmbar, dass die Anlagen bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils weiter betrieben werden.

„Durch den weiteren Betrieb bestand jeden Tag ein hohes Risiko für Rotmilane und andere Arten doch noch durch die Anlagen getötet zu werden“, erklärt Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des NABU Rheinland-Pfalz, das weitere Vorgehen des NABU. Dieser hatte nämlich am 9. Juni einen erneuten Eilantrag bei Gericht gestellt mit dem Ziel, die Anlagen sofort stillzulegen. Tatsächlich hatte auch das VG den Betrieb der WEA im vorgelagerten Eilverfahren schon mal untersagt. Dieser Beschluss wurde jedoch im Nachgang durch das OVG aufgehoben. Dies geschah aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil man dem NABU die Zulässigkeit zum Verfahren aus formalen Gründen abgesprochen hatte. Da das OVG diesen Beschluss über die Zulässigkeit aber im Jahr 2015 revidierte, änderte sich diesbezüglich die Prozesslage. „Unser erneuter Antrag, die aufschiebende Wirkung unserer Anfechtungsklage wiederherzustellen und die Anlagen damit bis zu einer endgültigen Entscheidung stillzulegen, war also letztlich die logische Konsequenz aus dem vorgelagerten Verfahren“, erklärt Lindemann weiter. „Denn es war unsere Pflicht sicherzustellen, dass auch bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tiere geschädigt werden.“

Mit Erfolg: Das OVG hat nun in seinem Beschluss vom 14. Juli klargestellt, dass wegen der Möglichkeit eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Rotmilane schon vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vollendete Tatsachen zum Nachteil der Umwelt geschaffen werden können. Daher bestünde ein überwiegendes Interesse auf Seiten des NABU, den sofortigen Vollzug der Genehmigung aufzuschieben. Demnach sind die WEA bei Birkenfeld bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung stillzulegen.

Schlechte Planungen und Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung verursachen in solchen Verfahren Kosten, die vermeidbar wären. Verantwortlich dafür ist aber nicht der Naturschutz, sondern die Planer, genehmigenden Behörden und nicht zuletzt auch die politischen Entscheidungsträger im Land. Denn das Beispiel in Birkenfeld zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass die komplexen Entscheidungen über Windenergiestandorte einer sorgfältigen Planung und klaren Vorgaben des Landes bedürfen. So sei es am Ende trotz des Erfolgs traurig, dass die Naturschutzverbände die Berücksichtigung von Artenschutzbelangen gerichtlich durchsetzen müssen und die Landespolitik nicht durch klare Vorgaben Rechtssicherheit schafft, so der NABU.


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