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Windkraft in Rheinland-Pfalz

Forderungen zum naturverträglichen Ausbau

Der NABU Rheinland-Pfalz spricht sich für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Rheinland-Pfalz aus. Er erachtet neben dem Energiesparen den Ausbau der Windkraft als einen zentralen Bestandteil der Energiewende.

Vogelschwarm vor Windrädern

Windräder - Foto: Helge May

16. April 2012 - Der NABU Rheinland-Pfalz spricht sich für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Rheinland-Pfalz aus. Er erachtet neben dem Energiesparen den Ausbau der Windkraft als einen zentralen Bestandteil der Energiewende und unterstützt das Ziel, mit einer Verfünffachung der Windenergieleistung bis 2030 eine 100%ige Deckung des Stromverbrauchs aus regenerativen Energien zu erreichen und dafür 2% der Landesfläche für Windenergieproduktion zur Verfügung zu stellen.

Da es die Umstellung der Energieproduktion nicht zum ökologischen Nulltarif geben kann, ist für den NABU die Minimierung der Beeinträchtigungen durch eine planvolle Lenkung zwingend erforderlich. Nur durch eine starke Konzentration der Windenergieanlagen (WEA) lässt sich vermeiden, dass es zu einer flächenhaften, dem Gießkannenprinzip ähnlichen, industriellen Überformung der Landschaft kommt. Diese flächigen Belastungen von Menschen, Natur und Landschaft müssen durch eine übergeordnete Planung minimiert werden, die Ebene der kommunalen Bauleitplanung ist für eine Steuerung nicht geeignet. Ganz im Gegenteil werden sie zu einem ungesteuerten Wildwuchs der Energieproduktion führen und Naturschutzaspekte werden diesem Ziel weitgehend untergeordnet. Die fast vollständige Freigabe der Landesfläche für Windenergieplanungen überschreitet nicht nur die Grenze des für Mensch und Natur Erträglichen, sondern geht auch weit über das für eine Energiewende erforderliche Maß hinaus.


Forderungen des NABU

Windkraft

Windräder - Foto: Helge May

1. Der NABU fordert einen naturverträglichen Ausbau und Betrieb von Windenergieanlagen, damit insbesondere das Risiko für Vogel- und Fledermausschlag, Störeffekte auf Rast- und Brutvögel sowie bedeutende Fledermaushabitate, Störungen der Migration von Vögeln und Fledermäusen sowie des ungestörten Naturerlebens der Menschen so weit wie möglich vermieden und gemindert werden, naturschutzfachlich wertvolle Flächen nicht überplant und das Landschaftsbild nicht über das erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt wird.

2. Die weitgehende Überlassung der Standortplanung für WEA an die kommunale Bauleitplanung führt nach Auffassung des NABU zu einer flächenhaften, dem Gießkannenprinzip ähnlichen, industriellen Überformung der Landschaft, weil sie übergeordnete Lenkungsnotwendigkeiten außer Acht lässt. Die damit verbundenen Belastungen von Menschen, Natur und Landschaft können nicht akzeptiert werden. Sie müssen durch eine übergeordnete Planung minimiert werden.

3. Hierfür erachten wir die Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung auf der Ebene der Regionalplanung für zielführend. Da dies der gegenwärtige Entwurf nicht vorsieht, sind Regelungen zu ergänzen, um das überregionale Lenkungserfordernis mit einem anderen Instrumentarium zu bewirken.

4. Dieses Instrumentarium muss großräumige Vorranggebiete für den Naturschutz und Vorranggebiete für das Naturerleben von WEA freihalten.

5. Als Vorranggebiete für den Naturschutz sind erforderlich:
a. NSGs, Naturdenkmale, Nationalpark, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate, Naturparkkernzonen, gesetzlich geschützte Biotope
b. Naturnahe Waldbestände mit zahlreichen Baumindividuen über 120 Jahren sowie extensiv bewirtschaftete Waldflächen
c. Landesweit bedeutende Zugvogelkorridore
d. Bedeutende Lebens-, Nahrungs- und Fortpflanzungsstätten von streng geschützten, potenziell durch WEAs gefährdeten Vogel- und Fledermausarten
e. NATURA-2000-Gebiete
f. Die für das Naturerleben in weitgehend ungestörten Landschaften wertvollsten Gebiete

6. Die Vorranggebiete sind als Tabu-Flächen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu beschreiben (Ziel, kein Grundsatz) und es ist auf eine von der Naturschutzverwaltung und der Staatlichen Vogelschutzwarte zu erarbeitende Flächenkulisse zu verweisen, die diese Flächen konkretisiert.

7. Unter Beteiligung von Experten aus Wissenschaft und Verbänden erarbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte eine Karte der
a. Landesweit bedeutsamen Vogelzugkorridore
b. Fledermaus-Wanderkorridore und -Einfluggebiete zu regional und national bedeutsamen Winterquartieren
c. Konzentrationsgebiete wichtiger windkraft-sensibler Vogelarten (Rotmilan, Schwarzstorch, usw.)
d. Schwerpunktflächen der WEA-sensiblen Fledermausarten
e. Naturschutzfachlich wertvollen Waldbereiche auf wissenschaftlicher Grundlage
Diese werden in einem Windenergieerlass veröffentlicht und erlangen in Verbindung mit der Verlinkung im LEP Verbindlichkeit.

8. Unter Beteiligung von Experten aus Wissenschaft und Verbänden erarbeitet die Landesregierung eine Karte der für das Naturerleben in weitgehend ungestörten Landschaften wertvollsten Gebiete, die frei von Windenergieanlagen bleiben sollen. Diese werden in einem Windenergieerlass veröffentlicht und erlangen in Verbindung mit der Verlinkung im LEP Verbindlichkeit.

9. Weitere Steuerungsinstrumente, wie Mindestgröße von Windparkflächen, Mindest-Windhöffigkeit (z.B. 90% der in einem Landkreis max. Windhöffigkeit), Zulässigkeit außerhalb von Vorrangflächen erst, wenn Vorrangflächen überplant sind und keine weiteren WEA mehr zulassen, usw. könnten sinnvoll sein und sollten weiter diskutiert werden.

Sofern dieses Instrumentarium geeignet ist, die von uns favorisierte Lenkung durch die Regionalplanungsebene angemessen zu ersetzen und ausreichend große Tabu-Flächen erbringen, können wir dies mittragen, sofern diese Regeln für die Genehmigung von WEA verbindlich werden. In einem Windenergie-Erlass sollte die Umsetzung dieser Vorgaben zeitnah vorgegeben werden.


Windräder in Agrarlandschaft - Foto: EC/Laurent Chamussy

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Naturschutzreferentin E-Mail schreiben 06131/ 140 39-23

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