Hintergrund zum Aktionsportal Stromtod




Die von den Betreibern zu beachtenden, aktuellen Vorschriften werden in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4210-11:2011-08" (VDE-AR) beschrieben. Sie trat am 1. August 2011 in Kraft.
Über 2 Jahre nach Ende der Umrüstungspflicht gibt es in Deutschland immer noch tausende von sogenannten Killermasten, die nicht der VDE-AR entsprechen. Europa- und weltweit geht diese Zahl in die Millionen. In Deutschland sterben jährlich tausende Störche, Eulen und Greife vor allem durch Elektrokution (Stromtod) oder wesentlich seltener allerdings durch Leitungskollision. Durch ihre Größe und die ausladende Flügelspannweite überbrücken die Vögel aktive Leitungen -> Kurzschluss oder Leitungen und passive Teile (wie Mast, Traverse) -> Erdschluss. Nach Erkenntnissen des NABU und des Landesbundes für Vogelschutz Bayern (LBV) bedingen mangelhafte, nicht der VDE-AR entsprechende Bauelemente die vielen Opfer. Die allermeisten in der VDE-AR beschriebenen Maßnahmen schützen die Vögel effektiv vor dem Stromtod.
Sie müssen nur angewendet werden!
Ein ungelöstes Problem ist die Datenlage. Eine Umfrage des NABU im Mai 2012 an die zuständigen Landesministerien ergab, dass mindestens die Hälfte der Masten entschärft war. Es kann allerdings auch heute (Februar 2015) noch nicht von einer flächendeckenden Entschärfung die Rede sein. Es werden auch Maste als vogelsicher angegeben, die es nicht sind. Vogelschützer berichten immer wieder von falsch gesicherten oder gänzlich ungesicherten Masten. Nach unseren Erfahrungen sind die verschiedenen Arten der Schaltermasten die Gefährlichsten und oft auch gar nicht gesichert.
Über zwei Jahre nach dem Ende der Umrüstungsfrist gibt es in Deutschland aber immer noch tausende von ungesicherten Masten. Nach Erkenntnissen des NABU, des Landesbundes für Vogelschutz Bayern (LBV) und der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) bedingen auch mangelhafte Bauelemente noch immer viele Opfer. In einer Untersuchung der EGE im Jahr 2014 zeigte sich, dass die Sicherung bei weitem noch nicht den Forderungen des Gesetzgebers entspricht. Von 2.020 kontrollierten Mittelspannungsmasten erwiesen sich 660, also jeder dritte kontrollierte Mast, als hochgefährlich für Großvögel. Zu erklären ist dies dadurch, dass die Sicherung bislang nicht flächendeckend, sondern nur an Masten in Europäischen Vogelschutzgebieten systematisch durchgeführt wurde. Viele Betreiber sehen ihre Pflicht damit bereits erfüllt, obwohl der Gesetzgeber ganz klar die Sicherung aller gefährlichen Masten fordert. Zum anderen setzen die Netzbetreiber immer noch veraltete und als unwirksam erwiesene Technik ein.